Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen gemäß VO (EU) 2019/2088
Veröffentlichungsdatum: 8. Oktober 2025
Die nachstehenden Angaben enthalten die nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungen der SOL Capital Management GmbH, FN 554999 a („SOL Capital Management“), gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungs-VO“).
Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 3 Offenlegungs-VO)
Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Entwicklungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, die sich tatsächlich oder potenziell negativ auf den Wert einer Investition auswirken können.
Bei den Investitionsentscheidungen der SOL Capital in Bezug auf die SOL Drei EuVECA GmbH & Co KG, FN 565317 z („SOL Drei“), erfolgt derzeit keine eigenständige, systematische Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken. SOL Capital berücksichtigt jedoch im Rahmen des allgemeinen Risikomanagements die möglichen wesentlichen Auswirkungen solcher Risiken auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der SOL Drei.
Im Zuge von Due-Diligence-Prüfungen können ESG-bezogene Informationen (z. B. über Fragebögen oder Checklisten) eingeholt werden. Diese werden in der Regel nicht extern verifiziert oder vertieft überprüft.
SOL Drei bewirbt weder ökologische noch soziale Merkmale (Art. 8 Offenlegungs-VO) und verfolgt keine nachhaltigen Investitionen im Sinne von Art. 9 Offenlegungs-VO. SOL Capital kann daher nach eigenem Ermessen entscheiden, trotz bestehender Nachhaltigkeitsrisiken zu investieren oder darauf zu verzichten. In geeigneten Fällen können Maßnahmen zur Risikominderung gesetzt werden, wobei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie der jeweilige Transaktionskontext berücksichtigt werden.
Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen (Art. 4 Offenlegungs-VO)
„Nachhaltigkeitsfaktoren“ umfassen Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte sowie Korruptions- und Bestechungsprävention. Aufgrund des breiten Investitionsspektrums und unterschiedlich hoher Beteiligungsvolumina wäre eine umfassende Bewertung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren derzeit nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich. SOL Capital berücksichtigt diese daher aktuell nicht systematisch (Art. 4 Abs. 1 lit. b Offenlegungs-VO).
Ungeachtet dessen können im Rahmen von Due Diligence oder Risikomanagement auch potenzielle negative Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren geprüft und in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Die Entscheidung, trotz negativer Auswirkungen zu investieren, bleibt SOL Capital vorbehalten.
Vergütungspolitik (Art. 5 Offenlegungs-VO)
Nachhaltigkeitsrisiken werden derzeit nicht in die Vergütungspolitik der SOL Capital einbezogen.